Leistungen/ Abrechnung Kinderosteopathie Elsässer

Wir bieten Osteopathie für gesetzlich versicherte Patienten, Privatpatienten und Selbstzahler an.

Durch Anerkennung bei den gesetzlichen Krankenkassen und der vorhandenen Heilpraktikerzulassung werden unsere Leistungen wie folgt abgerechnet.

  • Gesetzliche Versicherungen übernehmen meist anteilig die Osteopathiekosten für Kinder und Erwachsene. Hierfür wird in der Regel ein Privatrezept von einem Arzt benötigt. Die Übernahme gilt meist für 3-6 Behandlungen pro Jahr.
  • Private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen die Kosten nach der GebüH, der Gebührenverordnung für Heilpraktiker
  • Private Versicherungen übernehmen die Kosten ebenfalls nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
  • Selbstzahler können die Rechnungen beim Finanzamt geltend machen

Sollten Sie sich unsicher sein, erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Kasse. Wichtige Infos hierfür:

- die Anforderungen für die gesetzlichen Kassen sind erfüllt

- Heilpraktikerzulassung vorhanden

Bitte beachten Sie, dass wir keine Physiotherapiepraxis sind und keine Rezepte dieser Art annehmen dürfen.

 

 

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