Erklärung und Vereinbarung zur Kinderosteopathie in unserer Praxis

Die Osteopathische Behandlung

Eine osteopathische Behandlung beginnt auch bei Kindern mit einer Anamnese. Im Vordergrund steht hierbei die Krankheitsgeschichte des kleinen Patienten in ihrer zeitlichen Abfolge, beispielsweise Komplikationen bei der Geburt, Probleme beim Stillen, bisherige Vorerkrankungen, Operationen, Verdauungsprobleme usw. Im Anschluss erfolgt die ausführliche körperliche Untersuchung. Vor allem Strukturen und Gewebe mit veränderter oder eingeschränkter Beweglichkeit, Position oder Spannung werden diagnostiziert und weiter untersucht. Bei Babys steht hier z.B. die Beweglichkeit des Köpfchens und der Schädelplatten im Fokus, die durch die Geburt komprimiert und verschoben wurden. 

Eine Osteopathische Behandlung wird allein mit den Händen ausgeführt. Dabei werden auch Körperteile in die Behandlung mit einbezogen, die keine Probleme zu bereiten scheinen. Häufig ist die Ursache für ein Problem an anderer Stelle zu finden. Eine Behandlung ist für Babys und Kinder normalerweise nicht schmerzhaft. Babys reagieren mit Schreien oftmals am Köpfchen, da noch ein Nacherinnern an die Geburt stattfindet. Am häufigsten wird bei Kindern aus Langeweile gemeckert und bei Babys aus Frust gequäkt, da man viel lieber rumgetragen wird als einfach so auf einer Liege zu liegen. 

 

Nachwirkungen einer Behandlung:

Nach einer osteopathischen Behandlung kann es durch eine Neuanpassung des Körpers zu Reaktionen wie: Müdigkeit oder „aufgedreht sein“ und Erstverschlimmerung der Symptome kommen. Diese sind durchaus als positives Phänomen zu werten, da der Körper auf die Behandlung reagiert.Jedes Kind ist anders und daher können die Reaktionen ebenfalls variieren.

 

Gegenanzeigen:

Notfälle und unklare Beschwerden sollten stets auch schulmedizinisch abgeklärt werden. 

Sollte Ihr Kind Medikamente nehmen, bitte vergessen Sie nicht diese zu nennen. Wir bitten Sie auch, Neuverordnungen während einer Behandlungsserie dem Behandler mitzuteilen. 

 

Kostenübernahme / Abrechnung

Die Kosten für eine Behandlung variieren zw. 60-120 Euro, richten sich nach Dauer 30-60 Min und Aufwand. 

Notfallbehandlungen, die außerhalb der normalen Terminzeiten stattfinden oder sehr kurzfristig eingeschoben werden, können mit einer höheren Gebühr berechnet werden.

Durch die Anerkennung als staatliche Heilpraktiker ist für Patienten mit Zusatzversicherung und Privatversicherte Patienten eine Abrechnung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker möglich. 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zum Teil anteilig die osteopathischen Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Erstattungsmöglichkeiten und besorgen sich gegebenenfalls ein Privatrezept von Ihrem Arzt, mit einer Diagnose und der Empfehlung für Osteopathie. Dieses Privatrezept wird zusammen mit der Rechnung die sie von uns erhalten an die Krankenkasse geschickt. Diese überweisen die anteilige Erstattung, in der Regel 30-60 Euro pro Behandlung) an Sie. 

Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von der Erstattungssumme der Krankenkassenzuzahlungen fällig.

Information am Rande: Allen gesetzlich Versicherten ist es möglich eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche Heilpraktikerkosten übernimmt. So ist es Ihnen möglich unabhängig von der gesetzlichen Versicherung eine Teilkostenerstattung für Ihre osteopathische Behandlung zu erhalten. Auch ist es häufig empfehlenswert eine solche Versicherung für Babys und Kinder abzuschließen, da es sich hier nur um einen minimalen Versicherungsbeitrag handelt. 

Unsere Rechnungen werden per Mail versendet. Wenn Sie einen Postversand wünschen, berechnen wir eine Pauschale von 2 Euro pro Rechnung.

 

Terminabsagen:

Vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bitte möglichst frühzeitig aber spätestens 24 Stunden vorher absagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, die Termine per WhatsApp oder Email abzusagen.

 

Hinweise Datenschutz / Einverständniserklärung:

Im Rahmen dieser Einverständniserklärung erkläre ich mich damit einverstanden, dass bestimmte, zum Zwecke der Abrechnung und Geltendmachung erforderliche Informationen, insbesondere ausgewählter Daten wie: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Leistungsabrechnung, Terminvereinbarung und falls erforderlich Befunde sowie Behandlungsdaten und -verläufe, mit der Praxisverwaltungssoftware von SimpliMed GmbH mittels einer SQL-Server Datenbank gespeichert werden. Die Software ist passwortgeschützt und befindet sich auf einem passwortgeschützten PC. Im Zuge der Praxiserweiterung, erhalten die Mitarbeiter der Praxis durch eine gemeinsame Nutzung der Software ebenfalls Zugriff auf Ihre Daten. Diese Mitarbeiter handeln ebenfalls im Sinnes des Datenschutzes und unterliegen der Schweigepflicht. 

Das Gesetz schreibt vor, dass Ihre Daten bis 10 Jahre nach Ablauf der Behandlungen gespeichert bleiben müssen. Danach können sie jederzeit eine Löschung ihrer Daten fordern.

 Die Rechnungen sind umsatzsteuerbefreit nach § 4(14) UStG., werden maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift gültig. Die in diesen Liquidationen enthaltenen Leistungen können teilweise oder vollständig Analogien der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen darstellen.  

Im Rahmen einer Liquidation nach GebüH bzw. GoÄ erkläre ich mich damit einverstanden, dass genannte Gebührenpositionen je nach Art und Umfang der Therapie und Diagnose zur Rechnungsstellung verwendet werden können.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie diese Vereinbarung jederzeit widerrufen können.

Coronaregeln:

Wir sind in der Praxis bemüht die sicherste Umgebung für alle zu schaffen und richten uns dabei nach den auferlegten Schutzmaßnahmen. Da sich diese je nach Situation ändern, informieren Sie sich vor ihrem Termin auf unserer Website über die momentanen Regeln der Praxis. 

Generell gilt: Bei Erkältungssymtomen sowie bei Coronapositiv getesteten Personen im näheren Umfeld, ist der Zutritt zur Praxis nicht erlaubt. Bitte verschieben Sie in diesem Fall Ihren Termin um ca. 2 Wochen.

 

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